Lärmschutzbereiche

Lärmschutzbereiche

Schallschutzzonen

In der Umgebung des Flughafens Erfurt-Weimar wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche bauliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt, um Anwohner im Nahbereich des Flughafens vor Fluglärm zu schützen. Im sogenannten Tag- und Nachtschutzgebiet wurden dabei insbesondere Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter eingebaut sowie Dächer und Wände gedämmt.

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 haben Eigentümer Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen, wenn Ihr Wohnhaus bzw. Grundstück innerhalb des Tagschutzgebietes mit einem Dauerschallpegel Leq4 von 62 dB(A) oder innerhalb des Nachtschutzgebietes mit einem Maximalpegel von über 75 dB(A), verursacht durch den Start eines den Anforderungen des ICAO Anhang 16, Kapitel III entsprechenden Flugzeuges mit einem maximalen Abfluggewicht bis zu 150 to in Richtung 28 (Start in Richtung Westen) und anschließendem Geradeausflug oder Landung in Richtung 10 (Landung aus Richtung Westen kommend), liegt. Es ist zu gewährleisten, dass im Rauminnern der zu schützenden Räume bei ausreichender Lüftung keine höheren Einzelschallpegel als 55 dB(A) auftreten.

Durch die Novellierung des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007 werden für den Flughafen Erfurt- Weimar nun neue Fluglärmkonturen festgesetzt, die im Einzelnen wie folgt definiert sind.

Tagschutzzone 1:    LAeq,Tag    = 65 dB(A)
Tagschutzzone 2:    LAeq,Tag    = 60 dB(A)

Nachtschutzzone:    LAeq,Nacht    = 55 dB(A)
                                LAmax          = 6 mal 57 dB(A)

In der Tagschutzzone 1 und in den Nachtschutzzonen wird der Flughafenbetreiber verpflichtet, für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu sorgen. Die Berechnung der neuen Fluglärmkonturen basiert dabei auf der Flugverkehrsprognose für das Jahr 2019.

Außenwohnbereichsentschädigung

Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 leistet die Flughafen Erfurt GmbH eine Entschädigung für die durch den Flugbetrieb eingeschränkte Nutzung von Außenwohnbereichen, die dem ständigen Aufenthalt im Freien dienen. Anspruch auf eine Außenwohnbereichsentschädigung haben Eigentümer, wenn ihr Grundstück innerhalb eines Gebietes mit einem Dauerschallpegel Leq4 von 67 dB(A) oder innerhalb eines Gebietes mit einem Maximalpegel von 90 dB(A), verursacht durch den Start eines den Anforderungen des ICAO Anhang 16, Kapitel III entsprechenden Flugzeuges mit einem maximalen Abfluggewicht bis zu 150 to in Richtung 28 (Start in Richtung Westen) und anschließendem Geradeausflug oder Landung in Richtung 28 (Landung aus Richtung Osten kommend), liegt. Das novellierte Fluglärmgesetz von 2007 sieht für bestehende Flughäfen wie beispielsweise Erfurt-Weimar keine weitergehenden Regelungen für die Außenwohnbereichsentschädigung vor.

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