
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 6. November 2006 gelten neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen (PDF-Dokument, 69 Kilobyte), bezüglich der eingeschränkten Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck (siehe Grafik). Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.
Die Sicherheitskontrollen aller Passagiere und deren Hand- und Reisegepäck wird, durch rechtliche Bestimmungen weltweit geregelt, von geschultem Personal mit modernsten Geräten durchgeführt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung bitten wir Sie, die nach folgenden Hinweise zu berücksichtigen.
Als Internationaler Verkehrsflughafen mittlerer Größe bietet Ihnen der Flughafen Erfurt-Weimar eine hervorragende Übersichtlichkeit und damit ein hohes Maß an Sicherheit. Unser Servicepersonal beantwortet gern Ihre Fragen und nimmt Anregungen entgegen.
Beim Eintritt in den Sicherheitsbereich sind die Bordkarten, in besonderen Fällen auch die Ausweispapiere, bereitzuhalten.
Erscheinen Sie möglichst frühzeitig bei der Fluggastkontrolle und beschränken Sie die Anzahl der Kabinengepäckstücke auf ein Stück. Damit leisten Sie Ihren Beitrag zur zeitgerechten Kontrolle und zum pünktlichen Abflug. Das mitgeführte Handgepäck, Jacken, Mäntel sowie alle losen Gegenstände wie Feuerzeuge, Schlüssel, Geldbörse, Kugelschreiber, Handy und Ähnliches müssen das Röntgengerät durchlaufen. Dafür stehen Körbe bereit.
Das Röntgen handelsüblicher Kameras, Filme und Laptops ist unbedenklich. Manuelle Kontrollen sind nur bei Spezialausrüstungen nötig.
Die Torsonde dient der Überprüfung der Passagiere. Das Gerät reagiert beim Durchschreiten auf alle metallischen Gegenstände. Die Personalkontrolle mit der Handsonde ist nur nach dem Ausschlagen des Gerätes erforderlich.
Obwohl nachweislich keine Schäden durch die Detektoren entstehen, können Personen mit Herzschrittmachern die Torsonde umgehen. Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgeht oder bei denen die Gefahr einer Verwechslung besteht, fallen unter die Bestimmungen der gefährlichen Güter und dürfen nicht mitgeführt werden, zum Beispiel:
Einige dieser Gegenstände können jedoch im aufgegebenen Großgepäck transportiert werden. Setzen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung.
Aus aktuellem Anlass sind die Sicherheitskontrollen verschärft worden. Deshalb sind folgende Gegenstände von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen worden und müssen im aufgegebenen Großgepäck befördert werden:
Beachten Sie bitte, dass bei Flügen mit israelischen, amerikanischen und britischen Unternehmen gegebenenfalls weitergehende und andere Sicherheitsbestimmungen gelten!
Abschließend möchten wir Sie darum bitten, Ihr Gepäck stets zu beaufsichtigen, damit niemand gefährliche oder verbotene Gegenstände einschmuggeln kann. Ebenfalls ist es dringend angeraten, kein Gepäck von oder für unbekannte Personen mitzunehmen.
Nähere Informationen erhalten Sie an unserer Information unter der Telefonnummer 0361-656 22 00 oder bei der Bundespolizei unter der Rufnummer 03 61-22 00 80.